Dauergrabpflege: Ein Vertrag über den Tod hinaus"
Stiftung Warentest/Finanztest - Ausgabe 1/2019 - empfiehlt Dauergrabpflegeverträge "Für die Vorsorge zu Lebzeiten".
Im Test: Dauergrabpflege
Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten. In der Ausgabe 1/2019 empfiehlt Stiftung Warentest/Finanztest den Abschluss von Dauergrabpflegeverträgen und attestiert den Dauergrabpflegeeinrichtungen: "Das Geld der Kunden ist dort sicher...".
Eine persönliche letzte Ruhestätte ist für die Hinterbliebenen wichtig, um einen Ort für ihre Trauer und zum Gedenken zu haben. Deshalb sollten Sie schon zu Lebzeiten entscheiden, auf welche Weise Sie bestattet werden wollen. Dies und auch die finanziellen Aspekte Ihrer Grabpflege können Sie in einem Dauergrabpflegevertrag festlegen, damit keine Kosten auf Ihre Angehörigen zukommen. Die Treuhanstelle der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz eG ist ein verlässlicher Partner rund um die Dauergrabpflege und berät Sie in allen Fragen und Ihren persönlichen Anliegen.
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