RuhegemeinschaftHinter einer Ruhegemeinschaft steckt folgende Idee: Viele Hinterbliebene teilen sich die Kosten der Pflege einer gemeinsamen Grabstätte. Die Einzigartigkeit des Verstorbenen bleibt aber durch die Nennung von Namen und Lebensdaten auf einem gemeinschaftlichen Grabmal erhalten. Ruhegemeinschaften gibt es vorrangig für Urnenbeisetzungen. Aber auch Erdbeisetzungen, Partnerruhegemeinschaften und eine Einbettung im naturnah gestalteten Steinfeld sind möglich.

Ruhegemeinschaften werden ausschließlich über einen Dauergrabpflegevertrag angeboten. Dieser regelt und sichert die Grabpflege über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg, ohne nachträgliche Kosten- oder Preissteigerungen. Die Grabanlage wird von einer Friedhofsgärtnerei sorgfältig betreut und bepflanzt, ihre Leistungen werden vor Ort durch die Treuhandstelle überwacht. Die Angehörigen können die Grabstätte jederzeit besuchen und Grabschmuck sowie Kerzen aufstellen. Gleichzeitig sind sie von jeder Verpflichtung zur Grabpflege entbunden.

RuhegemeinschaftKeine Ruhegemeinschaft ist gleich, jede wird von einer Friedhofsgärtnerei als Fachbetrieb für Gestaltung und Pflege speziell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und bepflanzt. Die Beisetzung erfolgt häufig in einem Urnenreihengrab, teilweise in historischen Familiengrabstätten, die durch die neue Nutzung erhalten werden können, oder auf neu gestalteten Flächen.

Einen Vorsorgevertrag für eine Ruhegemeinschaft können Sie bereits zu Lebzeiten abschließen – egal ob als Familie, Paar oder Einzelperson.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.ruhegemeinschaften.de

www.ruhegemeinschaften.info

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